Leistungen & Preise
Folgende Preise, Stand 1.7.2022, sind Richtwerte für eine übliche Behandlungsdauer in meiner Praxis, eine genaue Abrechnung erfolgt je nach zeitlichem Aufwand und tatsächlich erbrachten Leistungen.
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Erstgespräch / -befund mit therapeutischer Diagnostik - 20 min.: 22,00 €
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Krankengymnastik (KG) – 20 min.: 33,70 €
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Manuelle Therapie (MT) - 20 min.: 40,50 €
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Krankengymnastik nach Bobath (KG-ZNS) - 30 min.: 53,50 €
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Wärmbehandlung Naturmoor als Großpackung (Fango) - 25 min.: 30,20 €
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Bindegewebsmassage (BGM) – 15 min.: 21,10 €
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Übungsbehandlung / Bewegungsübungen – 10 min.: 15,60 €
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Schmerztherapie nach Liebscher und Bracht – 60 min.: 98,00 €
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Hausbesuche (inkl. Wegegeld bis 15 km) - Einsatzpauschale: 25,90 €
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Behandlung ohne ärztliche Verordnung (Selbstzahler):
Wenn Sie ohne ärztliche Verordnung (Rezept) zu mir kommen, erhalten Sie eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Diese Rechnung kann bei den Privatversicherungen geltend gemacht werden sofern im Versicherungsvertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab. Haben Sie keine Versicherung, die Heilpraktikerleistungen beinhaltet, so können Sie diese natürlich als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen.
Behandlung mit ärztlicher Verordnung (nur Private Krankenversicherung)
Wenn Sie mit einer Verordnung (Rezept) für Physiotherapie (z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Fango) zu mir kommen, erhalten Sie eine Rechnung über die erbrachten physiotherapeutischen Leistungen gemäß dem Gebührenverzeichnis für Therapeuten (GebüTh), welche Sie dann wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.
Grundlage der Behandlung ist immer ein Behandlungsvertrag. Dieser besteht zwischen Patient und Therapeut, das heißt, unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung ist der Rechnungsbetrag vollständig nach erbrachter Leistung zu entrichten.
Hinweise zur Preisbildung für Privatversicherte:
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Ich orientiere mich daher bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,2 und 2,3. Längere Behandlungszeiten und eine höhere Qualifikation beeinflussen den Steigerungssatz. Meine Preise befinden sich in der Regel zwischen 1,4 und 1,8.
Weitere Informationen zur Preisgestaltung in therapeutischen Berufen und Tipps zur Abrechnung mit Ihrer PKV finden Sie hier: