Behandlung mit ärztlicher Verordnung (nur Private Krankenversicherung)
Wenn Sie mit einer Verordnung (Rezept) für Physiotherapie (z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Fango) zu mir kommen, erhalten Sie eine Rechnung über die erbrachten physiotherapeutischen Leistungen gemäß dem Gebührenverzeichnis für Therapeuten (GebüTh), welche Sie dann wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Es gelten folgende Preise, Stand 1.2.2024:
Krankengymnastik (KG) – 20 min.: 38,90 €
Manuelle Therapie (MT) - 20 min.: 46,80 €
Krankengymnastik nach Bobath (KG-ZNS) - 30 min.: 61,80 €
Wärmbehandlung Naturmoor als Großpackung (Fango) - 25 min.: 34,90 €
Individuelle physiotherapeutische Leistungen stellen eine individuell zusammengestellte Behandlung dar und beinhalten ein Erstgespräch mit Diagnose sowie, je nach Bedarf, ausgewählte Methoden der Physiotherapie, der Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht sowie der FDM-Behandlung nach Typaldos. Die übliche Behandlungsdauer liegt bei 45 - 60 min. pro Termin. Eine genaue Abrechnung erfolgt je nach zeitlichem Aufwand.
Die Rechnungsstellung erfolgt anhand der Ziffern des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) sowie Analogziffern und kann bei Privatversicherungen und Heilpraktikerzusatzversicherungen geltend gemacht werden. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab, welche Leistungen erstattungsfähig sind. Haben Sie keine Versicherung, die Heilpraktikerleistungen beinhaltet, so können Sie diese natürlich als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen.
Alle aufgeführten Leistungen, ausgenommenen Wärmebehandlungen, biete ich auch als Hausbesuche an. Pro Termin rechne ich zusätzlich eine Einsatzpausche ab.
Hinweise zur Preisbildung für Privatversicherte:
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Ich orientiere mich daher bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,2 und 2,3. Längere Behandlungszeiten und eine höhere Qualifikation beeinflussen den Steigerungssatz. Meine Preise befinden sich in der Regel zwischen 1,4 und 1,8.
Weitere Informationen zur Preisgestaltung in therapeutischen Berufen und Tipps zur Abrechnung mit Ihrer PKV finden Sie hier: